TÜV – Gutachten

Das TÜV-Gutachten ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Faschingswagen am Umzug in Wört mitmachen darf. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der jeweiligen Faschingsgruppe, welche den Faschingswagen besitzt.

Die einzelnen Faschingsclubs der Wörter Rotachnarren arbeiten diesbezüglich überwiegend mit dem TÜV SÜD zusammen.

 

Zur Homepage des TÜV SÜD geht es hier: www.tuev-sued.de